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Abgeltungssteuer: Was ist das eigentlich?

Und was unterscheidet sie von der Kapitalertragssteuer?

07.02.2026

Rubrik: Wissen

Autor: Markus Gäth

Wer Geld anlegt, muss sich früher oder später mit Steuern auf Kapitalerträge beschäftigen. Zwei Begriffe fallen dabei häufig: Abgeltungssteuer und Kapitalertragssteuer. Viele Anleger verwenden sie sogar synonym – doch ist das korrekt? In diesem Artikel schauen wir uns an, was die Abgeltungssteuer genau ist, wie sie funktioniert und worin sie sich von der Kapitalertragssteuer unterscheidet.

Im Überblick

Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge, also auf Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Aktienverkäufen oder Fondsanteilen. Sie wurde 2009 in Deutschland eingeführt, um die Besteuerung von Kapitalerträgen zu vereinfachen. Das Ziel: Anleger sollen ihre Steuerlast automatisch abgegolten haben, ohne jedes Jahr eine aufwendige Steuererklärung für Kapitalerträge abgeben zu müssen.

Die Abgeltungssteuer beträgt 25% auf alle Kapitalerträge zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Mit dieser pauschalen Besteuerung gilt die Steuer in der Regel als endgültig abgegolten, daher der Name „Abgeltungssteuer“.

Ein paar Grundlagen

Bevor wir die Unterschiede zur Kapitalertragssteuer erklären, ist es sinnvoll, ein paar Grundlagen zu verstehen:

  • Kapitalerträge umfassen Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Aktien, Fonds, Zertifikaten oder ETFs.
  • Früher wurden Kapitalerträge nach dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert, was die Steuererklärung komplizierter machte.
  • Mit der Abgeltungssteuer wurde die Besteuerung standardisiert und automatisiert, die Banken führen die Steuer direkt ab.

Die Abgeltungssteuer wird von Banken automatisch an das Finanzamt abgeführt. Als Anleger muss man sich also in vielen Fällen nicht selbst darum kümmern. Es gibt jedoch einen Sparer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 EUR für Alleinstehende bzw. 2.000 EUR für Verheiratete, der steuerfrei bleibt. Kapitalerträge bis zu diesem Betrag werden also nicht besteuert.

Abgeltungssteuer vs. Kapitalertragssteuer

Hier liegt der häufigste Stolperstein: Viele sprechen von der „Kapitalertragssteuer“, wenn sie eigentlich die Abgeltungssteuer meinen. Die Begriffe sind zwar eng verwandt, aber nicht identisch:

Merkmal Kapitalertragssteuer Abgeltungssteuer
Definition Steuer auf Kapitalerträge, generell nach dem Einkommensteuersatz Pauschale Steuer auf Kapitalerträge, 25% plus Zuschläge
Zeitpunkt der Zahlung Meist nachträglich über die Steuererklärung Direkt von der Bank einbehalten und abgeführt
Individualbesteuerung Ja, abhängig vom persönlichen Steuersatz Nein, pauschal 25%, unabhängig vom Steuersatz
Verrechnung mit Einkommensteuer Möglich Nur bei Antrag auf Günstigerprüfung, wenn der persönliche Steuersatz unter 25% liegt
Beispiele Zinsen auf ein Tagesgeld bei einer ausländischen Bank. Zinsen sind bei der persönlichen Steuererklärung anzugeben und werden dort verrechnet. Zinsen auf ein Tagesgeld bei einer deutschen Bank. Steuern werden automatisch von der Bank einbehalten und abgeführt.

Kurz gesagt: Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Kapitalertragssteuer, allerdings mit festen Regeln und pauschalem Steuersatz. Wer also vom „Kapitalertragssteuerabzug“ spricht, meint oft die automatisch einbehaltene Abgeltungssteuer.

Praktische Auswirkungen für Anleger

Für Anleger hat die Abgeltungssteuer einige Vorteile:

  1. Automatische Abführung: Die Bank zieht die Steuer direkt ab – das erspart eine aufwendige Berechnung in der Steuererklärung.
  2. Planbarkeit: Mit 25% lässt sich die Steuerbelastung für Kapitalerträge gut kalkulieren.
  3. Sparer-Pauschbetrag nutzen: Wer den Pauschbetrag nutzt, kann jährlich Kapitalerträge steuerfrei erhalten.

Es gibt jedoch auch Punkte, auf die man achten sollte:

  • Günstigerprüfung: Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25%, kann es sinnvoll sein, die Steuer über die Steuererklärung berechnen zu lassen, um Geld zurückzubekommen.
  • Kapitalerträge im Ausland: Dividenden oder Zinsen aus dem Ausland können zusätzlich Quellensteuer kosten, die angerechnet werden muss.
  • Keine Berücksichtigung von Verlusten: Verluste aus Aktiengeschäften können nicht automatisch mit anderen Einkünften verrechnet werden; dafür muss man die Steuererklärung nutzen.

Zusammenfassung

Die Abgeltungssteuer macht die Besteuerung von Kapitalerträgen einfach und transparent: Pauschal 25%, automatisch von der Bank abgeführt, mit klaren Regeln und Freibeträgen. Sie ist damit eine spezielle Form der Kapitalertragssteuer, die früher individuell nach dem Einkommensteuersatz berechnet wurde.

Für Anleger heißt das: Mit der Abgeltungssteuer lassen sich Erträge gut planen, man sollte jedoch den Sparer-Pauschbetrag im Auge behalten und prüfen, ob die Günstigerprüfung sinnvoll ist.

Kurz gesagt: Die Steuer vereinfacht das Leben von Anlegern – denn Kapitalerträge unterliegen nun einmal einer festen Steuerpflicht, egal ob sie aus Zinsen, Dividenden oder Aktiengewinnen stammen.